Allgemeine Informationen
Gewählt werden kann jedes Mitglied der Elternschaft.
Im Schulvorstand vertreten sind:
Schulleitung (Vorsitz), 3 gewählte Vertreter des Kollegiums, 4 Vertreter der Elternschaft, ggf. Gäste
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Der Schulvorstand entscheidet u.a. über:
Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Detaillierte Informationen erhalten Sie über folgende Internetseiten:
Allgemeine Informationen
Aufgaben der Elternvertreter
1. Anwesenheit bei der Schulelternrats-sitzung
2. Elternabend in Abstimmung mit Lehrkräften
3. Organisation von Festen innerhalb der Klasse